Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz

Die Beta Systems Software AG und ihre Tochterunternehmen begrüßen jeden Hinweis auf mögliche Regel- und Gesetzesverstöße, um unethisches und ungesetzliches Verhalten aufklären und bekämpfen zu können. Gemeldet werden können Verdachtsfälle, wie beispielsweise Bestechung, Betrug, Korruption, Diskriminierung oder Belästigung, Verstöße gegen das Kartell- oder Steuerrecht, Insiderhandel, Geldwäsche, Bilanzfälschung oder der Diebstahl von geistigem Eigentum und Betriebsgeheimnissen. Zudem können uns über die eingerichteten Meldekanäle auch Beschwerden über Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte oder die Umwelt nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mitgeteilt werden. Die Verfahrensordnung für Beschwerden nach dem LkSG kann hier jederzeit eingesehen werden.

Verfahrensordnung für Beschwerden nach dem LkSGVerfahrensordnung für Beschwerden nach dem LkSG

Unsere Meldewege:

Postalisch, per Hauspost oder per E-mail an die Compliance Abteilung der Beta Systems Gruppe unter folgenden Kontaktdaten:

Beta Systems Software AG Compliance Department -CONFIDENTIAL-
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Deutschland

An unsere externe und unabhängige Ombudsperson Rechtsanwalt Dirk Seeburg der Bay GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft per E-mail oder telefonisch unter folgenden Kontaktdaten:

Dirk Seeburg
Rechtsanwalt, Bay GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft