Die Nichteinhaltung von Compliance-Vorgaben kann schwerwiegende Folgen haben. Dies reicht von hohen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen (z. B. DSGVO-Strafen) bis hin zu Betriebsunterbrechungen und finanziellen Verlusten.
Rechenzentren müssen eine Vielzahl internationaler und nationaler Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehören:
Internationale Normen wie ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018 und ISO 27701
US-amerikanische Standards wie SOC 1 und SOC 2
Europäische Regulierungen wie NIS-2, DORA und DSGVO
Nachfolgend ein Überblick zu den relevanten Standards und ein Blick auf drei (3) wichtige Zukunftstrends hinsichtlich Compliance für Rechenzentren; und natürlich auch ein Blick auf das Softwareportfolio der Beta Systems Group, das Betreiber von Rechenzentren bei der Einhaltung von Compliance-Anforderungen unterstützt!
1. Internationale Normen für Informationssicherheit
Rein rechtlich betrachtet sind Normen keine gesetzlichen Compliance-Vorgaben mit strafrechtlichen Konsequenzen. In der Praxis jedoch gelten sie als unverzichtbare Qualitätsstandards, die im geschäftlichen Umfeld als Mindestanforderung vorausgesetzt werden. Darum stellen wir diese nachfolgend überblicksartig dar.
1.1 ISO/IEC 27001 – Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)
Die ISO/IEC 27001 ist die wichtigste internationale Norm für die Implementierung und Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Organisationen systematische Prozesse zum Schutz ihrer Informationen etablieren, um Risiken effektiv zu steuern und kontinuierlich zu verbessern.
Die Hauptziele der ISO 27001 sind der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen. Zudem verlangt die Norm, dass Unternehmen:
eine umfassende Risikobewertung durchführen, um Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren,
geeignete Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen implementieren, um diese Risiken zu mindern,
eine klare Sicherheitsstrategie und -richtlinien entwickeln und dokumentieren,
regelmäßige Audits und Kontrollen durchführen, um Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen, und
ein Incident-Management etablieren, um auf Sicherheitsvorfälle schnell und angemessen reagieren zu können.
1.2 ISO/IEC 27017 – Cloud-Sicherheitskontrollen
Während die ISO/IEC 27001 allgemeine Sicherheitskontrollen für Informationssicherheit beschreibt, handelt es sich bei der ISO/IEC 27017 um eine Erweiterung der ISO/IEC 27001, die spezielle Sicherheitsanforderungen für Cloud-Dienstleister bereitstellt. Sie wurde entwickelt, um spezifische Risiken in Cloud-Umgebungen zu adressieren, die durch gemeinsam genutzte Ressourcen, virtuelle Infrastrukturen und externe Zugriffspunkte entstehen.
Folgende spezifische Maßnahmen adressieren besondere Sicherheitsrisiken:
Identitätsmanagement: Starke Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen, um den Zugriff auf Cloud-Ressourcen zu kontrollieren.
Netzwerksegmentierung: Trennung von Kundendaten und internen Verwaltungsnetzwerken zur Minimierung des Risikos von Datenlecks.
Zugriffsrechte: Strenge Verwaltung von Administratorrechten und Rollentrennung zur Vermeidung interner Bedrohungen.
Datenverschlüsselung: Schutz von ruhenden und übertragenen Daten durch moderne Verschlüsselungsmethoden.
Monitoring und Logging: Kontinuierliche Überwachung und Protokollierung von Zugriffen und sicherheitskritischen Ereignissen.
Diese Norm schafft auch eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Cloud-Anbieter und Kunde; sie formuliert besondere Anforderungen an Datenisolation, um sicherzustellen, dass Kundendaten nicht ungewollt zwischen Mandanten vermischt werden. Und schließlich enthält sie spezielle Sicherheitsrichtlinien für virtuelle Maschinen, Speicher und Netzwerke innerhalb der Cloud-Umgebung.
1.3 ISO/IEC 27018 – Schutz personenbezogener Daten in der Cloud
Die ISO/IEC 27018 ist eine internationale Norm, die sich speziell mit dem Schutz personenbezogener Daten in Cloud-Umgebungen befasst. Sie wurde als Erweiterung der ISO/IEC 27001 entwickelt und enthält zusätzliche Anforderungen für Cloud-Dienstleister, die häufig als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fungieren.
Die wichtigsten Anforderungen:
Transparenzpflichten: Cloud-Dienstleister müssen ihren Kunden (den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung) klare Informationen darüber bereitstellen, wie und wo personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet und geschützt werden. Dies umfasst insbesondere Angaben zur Datenlokalisierung, den Zugriffskontrollen und den eingesetzten Sicherheitsmechanismen.
Kundenkontrolle über ihre Daten: Endnutzer müssen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten haben. Cloud-Anbieter müssen technische und organisatorische Maßnahmen bereitstellen, um diese Rechte sicherzustellen.
Zweckbindung der Datenverarbeitung: Cloud-Anbieter dürfen personenbezogene Daten nur für den vereinbarten Zweck verarbeiten und keine weitergehende Nutzung oder Verarbeitung ohne Zustimmung des Kunden durchführen.
Verpflichtung zur Meldung von Datenschutzverstößen: Sicherheitsverletzungen, die personenbezogene Daten betreffen, müssen dem Kunden schnellstmöglich gemeldet werden, damit dieser ggf. weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Um personenbezogene Daten in der Cloud bestmöglich zu schützen, fordert die ISO 27018 die Implementierung spezieller Datenschutzmaßnahmen. Dazu gehören Verschlüsselung (sowohl bei Übertragung als auch im Ruhezustand), Zugriffskontrollen (u. a. durch mehrstufige Authentifizierung), rollenbasierte Zugriffskontrolle sowie Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten.
1.4 ISO/IEC 27701 – Datenschutz-Managementsystem (PIMS)
Die ISO/IEC 27701 erweitert die ISO/IEC 27001 durch die Integration von Datenschutzanforderungen in ein bestehendes ISMS. Sie dient als international anerkannter Standard für den Schutz personenbezogener Daten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
Die wichtigsten Anforderungen:
Identifikation personenbezogener Daten: Unternehmen müssen genau festlegen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten, wo diese gespeichert werden und wie sie geschützt sind.
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Organisationen werden dazu verpflichtet, eine Risikoanalyse für Datenschutz durchzuführen, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten.
Verantwortlichkeiten und Rollen: Die Norm verlangt eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für den Datenschutz, einschließlich der Rolle des Datenschutzbeauftragten (DPO).
Rechte der betroffenen Personen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass betroffene Personen ihre Rechte gemäß DSGVO wahrnehmen können, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.
Datenminimierung und Speicherbegrenzung: Die Norm betont die Notwendigkeit, nur die absolut notwendigen personenbezogenen Daten zu erheben und diese nicht länger als erforderlich zu speichern.
Auftragsverarbeitung: Organisationen, die personenbezogene Daten im Auftrag Dritter verarbeiten (z. B. Cloud-Dienstleister oder Rechenzentren), müssen strikte Verträge und Datenschutzvereinbarungen mit ihren Kunden abschließen.
Eine der zentralen Herausforderungen für Rechenzentren besteht darin, die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen und Kunden transparente Datenschutzrichtlinien anzubieten. Die ISO 27701 bietet hierfür eine strukturierte Lösung, indem sie Unternehmen dabei unterstützt, einen dokumentierten und auditierbaren Datenschutzrahmen zu etablieren.
2. US-amerikanische Compliance-Standards
2.1 SOC 1 (Service Organization Control 1)
Der SOC 1 (Service Organization Control 1)-Bericht ist ein US-amerikanischer Standard, der speziell für Organisationen entwickelt wurde, die Dienstleistungen für Finanzdienstleister oder andere Unternehmen mit hohen Anforderungen an die Finanzberichterstattung erbringen. Er wurde von der American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) entwickelt und dient als Prüfbericht, der die internen Kontrollsysteme über Finanzdaten bewertet.
Während internationale Normen wie die ISO/IEC 27001 ein allgemeines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) definieren, konzentriert sich SOC 1 gezielt auf die Wirksamkeit interner Kontrollen im Bereich der Finanzberichterstattung.
Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und andere regulierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen genutzten externen Dienstleister über effektive Kontrollmechanismen verfügen, um die Integrität und Vertraulichkeit von Finanztransaktionen zu gewährleisten. Da Finanzinstitute häufig mit Outsourcing-Partnern arbeiten, sind sie auf verlässliche Prüfberichte angewiesen, um Compliance-Anforderungen gegenüber Aufsichtsbehörden nachzuweisen.
Ein SOC-1-Bericht bestätigt, dass die internen Kontrollsysteme eines Dienstleisters ordnungsgemäß funktionieren und die Finanzberichterstattung nicht negativ beeinflussen. Das gilt insbesondere für Cloud-Anbieter und Rechenzentren, die IT-Infrastrukturen für Finanzunternehmen bereitstellen.
Ein SOC-1-Bericht wird durch eine unabhängige Prüfung (Audit) von zertifizierten Wirtschaftsprüfern erstellt. Die Prüfung umfasst die Bewertung der internen Kontrollsysteme, insbesondere im Hinblick auf:
Datenintegrität: Sicherstellung, dass Finanzdaten vollständig, korrekt und manipulationssicher verarbeitet werden.
Zugriffsrechte: Kontrolle darüber, wer Zugriff auf sensible Finanzdaten hat und wie diese geschützt werden.
Änderungsmanagement: Überprüfung, wie Änderungen an Finanzsystemen dokumentiert und kontrolliert werden, um Fehler oder Betrug zu vermeiden.
Sicherheitsmaßnahmen: Implementierung von technischen und organisatorischen Sicherheitskontrollen, um die Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Finanzdaten zu gewährleisten.
2.2 SOC 2 (Service Organization Control 2)
Der SOC 2 (Service Organization Control 2)-Bericht ist ein ebenfalls Prüfstandard der AICPA, der speziell auf Datenschutz, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Daten ausgerichtet ist. Während SOC 1 sich auf die Finanzberichterstattung konzentriert, bewertet SOC 2 die organisatorischen und technischen Sicherheitskontrollen eines Unternehmens, die zum Schutz der Daten seiner Kunden implementiert wurden.
Der SOC-2-Bericht basiert auf den sogenannten Trust Services Criteria (TSC), die fünf zentrale Prinzipien umfassen:
Sicherheit: Schutz von Systemen und Daten vor unbefugtem Zugriff (z. B. durch Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Zugriffskontrollen).
Verfügbarkeit: Sicherstellung, dass Dienste und Systeme hochverfügbar sind und durch geeignete Redundanz- und Notfallmaßnahmen abgesichert werden.
Integrität der Verarbeitung: Gewährleistung, dass Daten korrekt, vollständig und fehlerfrei verarbeitet werden.
Vertraulichkeit: Schutz sensibler Geschäftsdaten und personenbezogener Informationen durch Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen.
Datenschutz: Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und Gesetzen (z. B. DSGVO, CCPA) sowie Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch oder unbefugtem Zugriff.
Im Gegensatz zu ISO 27001, das ein komplettes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) erfordert, konzentriert sich SOC 2 stärker auf die praktischen Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen, die in einem Unternehmen umgesetzt werden. SOC 2 ist zudem kundenorientierter, da Unternehmen diesen Bericht nutzen, um ihre Sicherheitsmaßnahmen potenziellen Kunden oder Partnern transparent darzustellen.
3. Europäische Regulierungen und Gesetze
3.1 NIS-2 (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie)
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine europäische Regulierung, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen zu verbessern. Sie stellt eine Verschärfung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 dar und wurde entwickelt, um den zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe besser begegnen zu können.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf wesentliche und wichtige Unternehmen, die als kritische Infrastruktur gelten. Dazu gehören unter anderem Rechenzentren und Cloud-Dienstleister.
Für diese Unternehmen gelten verschärfte Sicherheitsanforderungen, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen. Sie müssen proaktive Schutzmaßnahmen implementieren, darunter:
Risikomanagement-Systeme, um Bedrohungen kontinuierlich zu überwachen
Technische Sicherheitsmaßnahmen, wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Zugriffskontrollen
Notfallpläne, um auf Sicherheitsvorfälle schnell reagieren zu können
Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Cybersicherheit zu erhöhen
Ein entscheidender Punkt ist, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie über eine robuste Cybersicherheitsstrategie verfügen und sich an Best Practices für die Sicherheit von IT-Systemen halten. Ein zentrales Element von NIS-2 ist zudem die strengere Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle. Unternehmen sind verpflichtet, Cyberangriffe und andere sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb vorgegebener Fristen zu melden.
Mit diesen Vorgaben möchte die EU sicherstellen, dass Rechenzentren und andere kritische Infrastrukturen besser auf Cyberangriffe vorbereitet sind und potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und gemindert werden.
Im Unterschied zu ISO/IEC 27001 (freiwillig) ist NIS-2 eine verpflichtende EU-Regulierung, die für kritische Infrastrukturen strengere Anforderungen und gesetzliche Sanktionen vorsieht. So gibt es etwa bei der ISO 27001 keine spezifischen Meldepflichten, während NIS-2 eben dies vorsieht: Verpflichtende Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 bis 72 Stunden an die zuständigen Behörden; bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
3.2. DORA (Digital Operational Resilience Act)
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die speziell für den Finanzsektor entwickelt wurde, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und IT-Ausfälle zu stärken. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung im Finanzwesen und der steigenden Zahl von Cyberbedrohungen stellt DORA sicher, dass Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister über robuste IT-Sicherheitsmaßnahmen verfügen.
DORA wurde im Rahmen der EU-Digitalstrategie entwickelt und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die betroffenen Unternehmen haben bis 17. Januar 2025 Zeit, die neuen Anforderungen zu implementieren. Die Vorgaben sind mit Bußgeldern bewehrt.
Die Verordnung stellt hohe Anforderungen an die digitale Infrastruktur von Unternehmen im Finanzsektor, um sicherzustellen, dass sie auch im Falle eines Cyberangriffs oder technischer Störungen funktionsfähig bleiben.
Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Risikomanagement für IT-Resilienz: Finanzunternehmen müssen umfassende Risikomanagementstrategien für ihre IT-Systeme implementieren. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen, um Schwachstellen zu erkennen und zu beheben.
Sicherheitsanforderungen für Drittanbieter: IT-Dienstleister, die kritische Infrastruktur bereitstellen (z. B. Cloud-Anbieter), unterliegen ebenfalls den DORA-Vorgaben. Finanzunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre externen IT-Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Meldepflichten für IT-Zwischenfälle: Finanzunternehmen sind verpflichtet, bedeutende IT-Vorfälle innerhalb kurzer Fristen an die Behörden zu melden. Dies ähnelt der Meldepflicht aus NIS-2, ist jedoch speziell auf den Finanzsektor zugeschnitten.
Stresstests und Resilienz-Tests: Unternehmen müssen regelmäßig Szenarioanalysen und Stresstests durchführen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu überprüfen. Dies soll sicherstellen, dass geschäftskritische Prozesse auch unter extremen Bedingungen aufrechterhalten werden können.
Im Gegensatz zu anderen Vorschriften wie ISO/IEC 27001, die eher auf das allgemeine Management von Informationssicherheit ausgerichtet sind, konzentriert sich DORA explizit auf IT-Resilienz. Das bedeutet:
Schutz vor Systemausfällen und Cyberangriffen: Schnelle Wiederherstellung betrieblicher Abläufe nach Störungen
Verpflichtung zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und Tests
Hohe Anforderungen an die IT-Governance und das Risikomanagement
DORA geht damit über ISO 27001 hinaus, da es nicht nur die Sicherstellung von Informationssicherheit fordert, sondern auch die operative Stabilität der IT-Systeme in Finanzunternehmen.
3.3. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die zentrale EU-Regulierung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie legt klare Anforderungen an die Verarbeitung, Speicherung und Sicherheit von Daten fest, um die Rechte von Individuen zu stärken. Unternehmen müssen gewährleisten, dass Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden. Zudem gilt das Prinzip der Datensparsamkeit, wonach nur die wirklich erforderlichen Informationen erhoben und gespeichert werden dürfen.
Für Rechenzentren und Cloud-Anbieter hat die DSGVO eine besondere Bedeutung. Als Datenverarbeiter oder Verantwortliche sind sie verpflichtet, hohe technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu implementieren – darunter Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Datenschutz-Folgenabschätzungen. Zudem besteht eine Meldepflicht für Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden.
Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu hohen Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes führen. Daher ist die Compliance mit der DSGVO essenziell, insbesondere für Unternehmen, die Cloud-Dienste oder IT-Infrastrukturen bereitstellen.
4. Zukunftstrends in der Compliance für Rechenzentren
4.1 Auswirkungen von KI und Automatisierung auf Compliance
Der Einsatz von KI und Automatisierung verändert die Art und Weise, wie Unternehmen Sicherheits- und Compliance-Prozesse steuern. Diese Technologien können helfen, menschliche Fehler zu reduzieren, Prozesse effizienter zu gestalten und aufkommende Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen.
Traditionelle Sicherheitslösungen arbeiten oft reaktiv: Bedrohungen werden erst nach einem Angriff erkannt und behoben. Moderne KI-gestützte Systeme können dagegen Anomalien und potenzielle Angriffe in Echtzeit analysieren und darauf reagieren. Beispielsweise können Machine-Learning-Modelle untypische Datenzugriffe oder ungewöhnliches Netzwerkverhalten frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Für Rechenzentren bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der Sicherheitslage, da Angriffe frühzeitig abgewehrt werden können.
Regulatorische Anforderungen wie ISO 27001, NIS-2, DORA und DSGVO erfordern eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßig überprüft und dokumentiert werden müssen. Automatisierte Compliance-Management-Systeme (CMS) erleichtern diesen Prozess, indem sie Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwachen, Abweichungen in Echtzeit identifizieren und automatisch Berichte für Audits und Zertifizierungen generieren
Durch Automatisierung wird das Management von Compliance-Vorgaben effizienter und weniger fehleranfällig, was Rechenzentren hilft, ihre rechtlichen und sicherheitsrelevanten Verpflichtungen einfacher zu erfüllen.
Trotz der vielen Vorteile bringt die zunehmende Automatisierung auch Herausforderungen mit sich. KI-Systeme selbst müssen sicher, transparent und nachvollziehbar sein, um den Anforderungen von Regulierungen gerecht zu werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Cyberkriminelle KI-Systeme manipulieren, um Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
Rechenzentren müssen daher sicherstellen, dass KI-Algorithmen regelmäßig überprüft und angepasst werden, automatisierte Systeme durch menschliche Experten kontrolliert werden und ethische bzw. regulatorische Anforderungen in KI-Systemen berücksichtigt werden.
4.1. Strengere Vorschriften und internationale Harmonisierung
Die regulatorischen Anforderungen an Rechenzentren nehmen weltweit zu. Strengere Vorschriften und die Harmonisierung internationaler Compliance-Standards sind zentrale Trends, die Betreiber von Rechenzentren vor neue Herausforderungen, aber auch Chancen stellen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe setzen Regierungen und internationale Organisationen verstärkt auf einheitliche Sicherheits- und Datenschutzvorgaben, um Unternehmen, kritische Infrastrukturen und personenbezogene Daten besser zu schützen.
Rechenzentren stehen im Mittelpunkt der globalen IT-Infrastruktur und müssen eine Vielzahl von Compliance-Vorgaben erfüllen. Für Rechenzentren bedeutet dies, dass sie ihre Sicherheits- und Compliance-Strategien laufend anpassen müssen, um rechtliche Risiken und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Bisher mussten Unternehmen oft unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern erfüllen, was zu einem hohen administrativen Aufwand führte. Ein wichtiger Zukunftstrend ist daher die internationale Harmonisierung von Compliance-Anforderungen. Ziel ist es, weltweit einheitliche Standards für Informationssicherheit und Datenschutz zu schaffen, um Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und globale Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Einige Beispiele für diese Entwicklungen sind die Angleichung von ISO-Normen an regulatorische Anforderungen (z. B. die Erweiterung von ISO 27001 um Datenschutz durch ISO 27701) oder die Zusammenarbeit zwischen EU und USA im Bereich Datenschutz (z. B. das neue EU-US Data Privacy Framework als Nachfolger des Privacy Shield).
4.3 Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. ESG-Kriterien)
Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem zentralen Faktor in der Compliance für Rechenzentren. Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) spielen eine immer größere Rolle, da Regulierungen, Marktanforderungen und gesellschaftliche Erwartungen Rechenzentrumsbetreiber dazu drängen, nachhaltigere Betriebsmodelle zu implementieren. Neben gesetzlichen Vorgaben, wie der EU-Taxonomie-Verordnung oder der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), setzen auch Unternehmen selbst verstärkt auf umweltfreundliche Lösungen, um ihre eigene Klimabilanz zu verbessern.
Um den steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden, müssen Rechenzentren ihren Energieverbrauch optimieren, den CO₂-Ausstoß reduzieren und ressourcenschonende Technologien einsetzen.
Neben freiwilligen Nachhaltigkeitsmaßnahmen müssen Rechenzentren zunehmend gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die ESG-Berichterstattung wird zur Pflicht für viele Unternehmen, insbesondere in der EU durch die CSRD, die ab 2024 Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent offenzulegen. Zudem setzt die EU-Taxonomie klare Vorgaben für nachhaltige Investitionen, was Investoren und Kunden dazu veranlasst, bevorzugt mit umweltfreundlichen Rechenzentren zusammenzuarbeiten.
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